Meine Leistungen


... kompetent, objektiv, unabhängig und neutral

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Schlichtungsgespräch
  • Inaugenscheinnahme und Bewertung eines Permanent Make up
  • Prüfung und Feststellung des Zustandes eines Permanent Make up (z.B. ob das Permanent Make up fachgerecht durchgeführt wurde oder ob eine mangelhafte Pigmentierung oder Verzeichnung vorliegt)
  • Prüfung und Feststellung, ob und welche Korrekturmöglichkeiten bestehen sowie Ermittlung der Kosten und Möglichkeiten der Mängelbeseitigung sowie  Entfernungs- und Korrekturmöglichkeiten
  • Ermittlung der möglichen Ursachen für die Verzeichnung
  • Erstellung von Fotos zur digitalen Dokumentation / Beweissicherung


Wie können Ansprüche bei einem missratenen Permanent Make up durchgesetzt oder ungerechtfertigte Ansprüche geklärt werden?

Ich empfehle Ihnen zunächst einmal den Versuch einer außergerichtlichen Einigung, da ein Gerichtsverfahren teuer und langwierig ist und sich über Jahre hinziehen kann. Als außergerichtliche Maßnahme unter Hinzuziehung einer/eines öbuv Sachverständigen gibt es die Möglichkeit des Schlichtungsgespräches oder des Schiedsgutachtens.

Scheitern alle Versuche einer gütlichen Einigung, besteht die Möglichkeit des Rechtswegs. Zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens oder zur Beweissicherung kann ein Privatgutachten nützlich sein. Der privat beauftragte Sachverständige könnte bei einem Verfahren auch als sachverständiger Zeuge auftreten.

Wird Klage eingereicht oder ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, beauftragt das Gericht i.d.R. zur Klärung der Sachfragen ein Gerichtsgutachten. Der öbuv-Sachverständige dient dem Gericht als Beratung und Helfer und unterstützt durch sein Gerichtsgutachten den Entscheidungsprozess des Gerichts, wirkt aber nicht an der eigentlichen Entscheidung bzw. Urteil mit.

Weitere Ausführungen hierzu siehe auf der nächsten Seite.


Über mich

20 Jahre Permanent Make up

Seit 2002 bin ich hauptberuflich als Stylistin für Permanent Make up tätig. Seit 2004 leite ich als Ausbilderin Schulungen, Profiseminare und Workshops. Die Korrektur von missratenem Permanent Make up ist seit 2009 ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit. Seit 2014 bin ich als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für den Bereich Permanent Make up tätig und erstelle Privat- und Gerichtsgutachten.